Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von uns erbrachten Leistungen. Die nachfolgenden Bedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung gelten auch für zukünftige Leistungen, auch dann, wenn sie dem Auftraggeber nicht nochmals übersandt wurden oder wir auf sie verwiesen haben.

2. Vertragsgegenstand, Rechte und Pflichten

Der Vertragsgegenstand richtet sich nach unserem Angebot. Unsere vertraglichen Leistungen erbringen wir nach den anerkannten Regeln der Technik, der Wirtschaftlichkeit und den rechtlichen Bestimmungen. Wenn für uns erkennbar wird, dass die erwarteten Kosten überschritten werden, sind wir verpflichtet, den Auftraggeber zu unterrichten. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Planung und Durchführung unserer Leistungen zu fördern. Der Auftraggeber ist ferner verpflichtet, uns die erforderliche Einsicht in sämtliche Unterlagen zu gewähren, welche die Vertragsleistungen und deren Honorierung betreffen.

3. Angebote und Aufträge

Wir halten uns an unsere schriftlichen Angebote, soweit nicht schriftlich gesondert vereinbart, drei Monate lang ab Angebotsdatum gebunden. Eine Verlängerung muss schriftlich vereinbart werden. Der Vertrag kommt durch schriftliche Beauftragung oder durch unsere Auftragsbestätigung zustande. Vor Ort vergebene Aufträge müssen innerhalb fünf Werktagen schriftlich nachgereicht werden.

4. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Es gilt vorrangig die schriftlich vereinbarte Angebotssumme. Abschlagszahlungen leistet der Auftraggeber auf unsere Anforderung hin. Die Höhe der Abschlagszahlung richtet sich nach dem jeweiligen Stand der erbrachten Leistung. Für abgeschlossene Teilleistungen können Teilrechnungen erstellt werden. Eine Schlussrechnung wird nach Abschluss aller Leistungen gestellt und als solche ausgewiesen.

Zahlungsziel unsere Rechnungen ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang ohne Abzug. Maßgebend ist der Zahlungseingang auf unserem Konto. Die Umsatzsteuer wird mit dem zum Zeitpunkt der entstehenden Steuerschuld geltenden Satz berechnet. Im Vertrag nicht enthaltene Arbeiten oder Leistungen, die mündlich erteilt wurden, werde

5. Ausführung

Wir verpflichten uns zur sorgfältigen Ausführung der vertraglich übernommenen Leistungen nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung. Wir sind berechtigt, vertragliche Verpflichtungen durch Dritte erfüllen zu lassen. Für deren Leistungen stehen wir wie für eigenes Verhalten ein. Soweit es unsere Aufgabe erfordert, sind wir verpflichtet und berechtigt, die Rechte des Auftraggebers zu wahren. Finanzielle Verpflichtungen für den Auftraggeber dürfen wir nur dann eingehen, wenn Gefahr im Verzug und das Einverständnis des Auftraggebers nicht rechtzeitig zu erlangen ist.

6. Abnahme

Unsere Leistung muss vom Auftraggeber innerhalb von 5 Werktagen abgenommen werden. Danach gilt unsere Leistung als abgenommen.

7. Gewährleistungspflichten

Wir haften ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. In allen anderen Fällen beschränkt sich unsere Haftung auf solche Schäden, die dem Grunde und der Höhe nach durch unsere Haftpflichtversicherung gedeckt sind (500.000 € für Personen und 150.000 € für Sachschäden).

Für nicht versicherbare Schäden haften wir maximal bis 50 % der Höhe des vereinbarten Honorars für die Leistungsphase, in die die Pflichtverletzung fällt. Mängel muss der Auftraggeber innerhalb von 5 Werktagen anzeigen. Nicht rechtzeitig angezeigte Mängelrügen schließen Gewährleistungsansprüche aus. Im Falle unserer Inanspruchnahme können wir verlangen, dass uns die Beseitigung des Schadens übertragen wird. Unsere Haftung erstreckt sich nicht auf Schäden, deren Entstehen ein Dritter mitverschuldet hat. Der Umfang eines Schadenersatzanspruchs ist auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Wir haften nicht für indirekte oder Folgeschäden unseres Auftraggebers, insbesondere entgangenen Gewinn. Die Ansprüche des Auftraggebers gegen uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren mit Ablauf von 2 Jahren, sofern vertraglich keine andere Frist vereinbart wird, längstens aber in 5 Jahren. Verjähren die Ansprüche des Auftraggebers gegen die übrigen an der Planung und Ausführung des Objektes/der Objekte Beteiligten zu einem früheren Zeitpunkt, so endet auch die Verjährungsfrist für alle Ansprüche des Auftraggebers im Zusammenhang mit unseren Leistungen aus diesem Vertrag zum gleichen Zeitpunkt. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Abnahme der letzten nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistung. Für Leistungen, die anschließend noch zu erbringen sind, beginnt die Verjährung mit Abnahme der letzten Leistung. Soweit für mögliche Ansprüche des Auftraggebers über die Haftpflichtversicherung hinaus andere Sicherheiten bestehen, übt der Auftraggeber ein ihm etwa zustehendes Zurückbehaltungsrecht nicht aus.

8. Urheberrecht

Der Auftraggeber ist zur Veröffentlichung der von uns bearbeiteten Leistungen nur unter Angabe unseres Namens berechtigt. Wir sind zur Veröffentlichung nach Zustimmung des Auftraggebers berechtigt.

9. Vorzeitige Vertragsauflösung

Ein Vertrag kann von beiden Seiten vor Erbringung der vereinbarten Leistung nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Wird er aus einem Grunde gekündigt, den wir zu vertreten haben, so steht uns ein Honorar nur für die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen zu. In allen anderen Fällen behalten wir den Anspruch auf das vertraglich vereinbarte Honorar, jedoch unter Abzug ersparter Aufwendungen. Diese werden mit 50% des Honorars für die noch nicht erbrachten Leistungen vereinbart.

10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Die Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Vertragsparteien ist Schönebeck.

11. Schlussbestimmungen

Die vorstehenden Bedingungen und die bei Vertragsabschluss zusätzlich getroffenen schriftlichen Vereinbarungen sind vollständig und ersetzen alle früheren mündlichen und schriftlichen Vereinbarungen. Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Verbindlichkeit dieses Vertrages im Übrigen nicht.

Die Parteien sind verpflichtet, eine unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahekommt. Änderungen und Ergänzungen der vorstehenden Bedingungen und bei Vertragsabschluss zusätzlich getroffenen Vereinbarungen bedürfen ebenfalls der Schriftform. Sofern diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts Anderes bestimmen, gilt das Werkvertragsrecht des BGB.